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2009 - ein Superwahljahr in Sachsen

Demokratie als Volksherrschaft ist auf die aktive Beteiligung der Bürger angewiesen. Nur wer seine Rechte kennt, kann auch wirklich Gebrauch davon machen. Um Ihnen als Bürgern die Orientierung im Superwahljahr 2009 zu erleichtern, hat die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung auf den folgenden Seiten alle relevanten Informationen rund um die zahlreichen Wahlen dieses Jahres zusammengefasst.
Die folgenden Seiten bieten einen Überblick über sämtliche Angebote der Landeszentrale zum Thema Wahlen. Nutzen Sie bitte auch unsere Publikationen und Veranstaltungen, um sich zu informieren, denn nur wer Bescheid weiss, kann mitreden!

Wann wird gewählt?
Folgende Wahlen finden 2009 in Sachsen statt:


Wer darf wählen?

In Sachsen besitzen alle Bürgerinnen und Bürger das Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, um bei Bundestags- und Landtagswahlen mitentscheiden zu dürfen.
  • Bei Kommunal- und Europawahlen können auch all diejenigen mitwählen, die Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.
  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, um wählen zu dürfen.
  • Man muss einen Wohnsitz in Sachsen haben, der seit mindestens drei Monaten besteht.


Wer wird gewählt?
In ganz Sachsen werden gewählt:

  • Die sächsischen Abgeordneten für das Europäische Parlament
  • Die sächsischen Abgeordneten für den Deutschen Bundestag
  • Die Abgeordneten für den Sächsischen Landtag

In einigen sächsischen Städten und Gemeinden werden darüber hinaus gewählt:

  • Die Mitglieder eines Kreistages in zehn sächsischen Landkreisen (diese Wahlen wurden bereits 2008 durchgeführt)
  • Die Mitglieder eines Stadt- oder Gemeinderates (einschließlich Kreisfreie Städte)
  • Die Mitglieder der Ortschaftsräte, wo diese eingerichtet sind


Wo wird gewählt?
Alle Wähler erhalten vor jeder Wahl eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Sie informiert über die Art der jeweiligen Wahl, das Datum und das Wahllokal, in dem man seine Stimme abgeben muss. Kann ein Wähler am Wahltag sein Wahlrecht nicht im angegebenen Wahllokal wahrnehmen, weil er beispielsweise im Urlaub ist, so kann mit der Wahlbenachrichtigung eine  Briefwahl beantragt werden, die vor dem eigentlichen Wahltermin durchgeführt wird.